
Famulatur
Zum Wintersemester 2013/14 ergaben sich durch die Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (BGBl. I 2012, Nr. 34, S. 1539 ff) Änderungen bezüglich der Famulatur.
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Pflichtfamulatur in der hausärztlichen Versorgung
Durch die neue Verordnung wurde ab 01.10.2013 eine "Pflichtfamulatur" für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung vorgeschrieben.
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finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin: